23.2.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 65/3
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 18. Dezember 2014 (Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden — Niederlande) — Staatssecretaris van Financiën/X
(Rechtssache C-87/13) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Einkommensteuer - Gebietsfremder Steuerpflichtiger - Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein vom Eigentümer bewohntes Denkmal - Nichtabzugsfähigkeit, nur weil das im Wohnstaat geschützte Denkmal nicht im Besteuerungsstaat geschützt ist))
(2015/C 065/04)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: Staatssecretaris van Financiën
Kassationsbeschwerdegegner: X
Tenor
Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, nach denen zum Schutz des nationalen kulturgeschichtlichen Erbes der Abzug von Aufwendungen für Denkmalgebäude nur den Eigentümern von in seinem Hoheitsgebiet belegenen Denkmalgebäuden ermöglicht wird, sofern diese Möglichkeit Eigentümern von Denkmalgebäuden, die trotz ihrer Lage im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats zum nationalen kulturgeschichtlichen Erbe des erstgenannten Mitgliedstaats gehören können, eröffnet ist.
(1) ABl. C 141 vom 18.5.2013.
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