29.3.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 93/18
Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 13. Februar 2014 — Europäische Kommission/Königreich Belgien
(Rechtssache C-139/13) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten - Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 - Biometrischer Pass - Aufnahme von Fingerabdrücken - Nichtumsetzung - Keine Ausstellung innerhalb der Fristen)
2014/C 93/29
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Maidani und G. Wils)
Beklagter: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: J.-C. Halleux und L. Van den Broeck)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (ABl. L 385, S. 1) — Biometrische Pässe mit Fingerabdrücken — Keine Ausstellung solcher Pässe innerhalb der in dieser Verordnung vorgesehenen Fristen
Tenor
1.
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in den von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten verstoßen, dass es die technischen Spezifikationen für die Ausstellung von biometrischen Pässen mit Fingerabdrücken nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist umgesetzt hat.
2.
Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 156 vom 1.6.2013.
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