25.8.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 282/12
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 12. Juni 2014 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs — Deutschland) — Digibet Ltd, Gert Albers/Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
(Rechtssache C-156/13) (1)
((Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV - Glücksspiele - Regelung, die Verbote für Glücksspiele im Internet vorsieht, die in einem Gliedstaat eines Mitgliedstaats für einen begrenzten Zeitraum nicht gegolten haben - Kohärenz - Verhältnismäßigkeit))
2014/C 282/16
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Digibet Ltd, Gert Albers
Beklagte: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Tenor
Art. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer der Mehrheit der Gliedstaaten eines föderal strukturierten Mitgliedstaats gemeinsamen Regelung, die die Veranstaltung und die Vermittlung von Glücksspielen im Internet grundsätzlich verbietet, während ein einzelner Gliedstaat für einen begrenzten Zeitraum neben den restriktiven Rechtsvorschriften der übrigen Gliedstaaten bestehende weniger strenge Rechtsvorschriften beibehalten hat, dann nicht entgegensteht, wenn diese gemeinsame Regelung den in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit genügt, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.
(1) ABl. C 189 vom 29.6.2013.
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