10.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 395/11
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 4. September 2014 (Vorabentscheidungsersuchen des Vrhovno sodišče Republike Slovenije — Slowenien) — Damijan Vnuk/Zavarovalnica Triglav d.d.
(Rechtssache C-162/13) (1)
((Vorabentscheidungsersuchen - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinie 72/166/EWG - Art. 3 Abs. 1 - Begriff der „Benutzung eines Fahrzeugs“ - Im Hof eines Bauernhofs durch einen Traktor mit Anhänger verursachter Unfall))
2014/C 395/14
Verfahrenssprache: Slowenisch
Vorlegendes Gericht
Vrhovno sodišče Republike Slovenije
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Damijan Vnuk
Beklagte: Zavarovalnica Triglav d.d.
Tenor
Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 72/166/EWG des Rates vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht ist dahin auszulegen, dass der darin enthaltene Begriff der „Benutzung eines Fahrzeugs“ jede Benutzung eines Fahrzeugs umfasst, die dessen gewöhnlicher Funktion entspricht. Ein Manöver wie das im Ausgangsverfahren fragliche, das ein Traktor im Hof eines Bauernhofs ausführt, um seinen Anhänger in eine Scheune zu fahren, könnte somit unter diesen Begriff fallen, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.
(1) ABl. C 156 vom 1.6.2013.
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