20.7.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 236/2
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 13. Mai 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Industrial Tribunals [Northern Ireland] — Vereinigtes Königreich) — Valerie Lyttle u. a./Bluebird UK Bidco 2 Limited
(Rechtssache C-182/13) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a - Begriff „Betrieb“ - Methode zur Berechnung der Zahl entlassener Arbeitnehmer))
(2015/C 236/03)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Industrial Tribunals (Northern Ireland)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerinnen: Valerie Lyttle, Sarah Louise Halliday, Clara Lyttle, Tanya McGerty
Beklagte: Bluebird UK Bidco 2 Limited
Tenor
Der Begriff „Betrieb“ in Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a Ziff. ii der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen ist ebenso auszulegen wie in Buchst. a Ziff. i dieses Unterabsatzes.
Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a Ziff. ii der Richtlinie 98/59 ist in dem Sinne auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die eine Informations- und Konsultationspflicht der Arbeitnehmer bei einer Entlassung von mindestens 20 Arbeitnehmern eines einzelnen Betriebs eines Unternehmens innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen vorsieht, nicht aber, wenn die Gesamtzahl der Entlassungen in allen Betrieben oder in bestimmten Betrieben eines Unternehmens innerhalb desselben Zeitraums die Schwelle von 20 Arbeitnehmern erreicht oder übersteigt.
(1) ABl. C 189 vom 29.6.2013.
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