22.12.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 462/6
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 15. Oktober 2014 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale ordinario di Trento — Italien) — Teresa Mascellani/Ministero della Giustizia
(Rechtssache C-221/13) (1)
((Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung der UNICE, CEEP und EGB über Teilzeitarbeit - Umwandlung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ohne Einverständnis des Arbeitnehmers))
(2014/C 462/09)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale ordinario di Trento
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Teresa Mascellani
Beklagter: Ministero della Giustizia
Tenor
Die am 6. Juni 1997 geschlossene Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, die im Anhang der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit enthalten ist, insbesondere ihr Paragraf 5 Nr. 2, ist dahin auszulegen, dass sie unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens nicht einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der ein Arbeitgeber ohne das Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers die Umwandlung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses in ein Vollzeitarbeitsverhältnis anordnen kann.
(1) ABl. C 207 vom 20.7.2013.
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