15.6.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 198/3
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 16. April 2015 — Europäisches Parlament/Rat der Europäischen Union
(Verbundene rechtssachen C-317/13 und C-679/13) (1)
((Nichtigkeitsklage - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Einführung von Kontrollmaßnahmen für eine neue psychoaktive Substanz - Bestimmung der Rechtsgrundlage - Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon anwendbarer Rechtsrahmen - Übergangsbestimmungen - Abgeleitete Rechtsgrundlage - Anhörung des Parlaments))
(2015/C 198/03)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: F. Drexler, A. Caiola und M. Pencheva)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: K. Pleśniak und A. F. Jensen)
Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Republik Österreich (Prozessbevollmächtigte: C. Pesendorfer)
Tenor
1.
Der Beschluss 2013/129/EU des Rates vom 7. März 2013 über Kontrollmaßnahmen für 4-Methylamphetamin und der Durchführungsbeschluss 2013/496/EU des Rates vom 7. Oktober 2013 über Kontrollmaßnahmen für 5-(2-Aminopropyl)indol werden für nichtig erklärt.
2.
Die Wirkungen des Beschlusses 2013/129 und des Durchführungsbeschlusses 2013/496 werden bis zum Inkrafttreten der sie ersetzenden Rechtsakte aufrechterhalten.
3.
Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten.
4.
Die Republik Österreich trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 266 vom 3.8.2013.
ABl. C 52 vom 22.2.2014.
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