10.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 395/18
Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 4. September 2014 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-351/13) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/74/EG - Art. 3 und 5 Abs. 2 - Haltung von Legehennen - Nicht ausgestaltete Käfige - Verbot - Haltung von Legehennen in Käfigen, die den Anforderungen dieser Richtlinie nicht genügen))
2014/C 395/22
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Marcoulli und B. Schima)
Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: I.-K. Chalkias und E. Leftheriotou)
Tenor
1.
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 3 und 5 Abs. 2 der Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen verstoßen, dass sie nicht dafür gesorgt hat, dass Legehennen vom 1. Januar 2012 an nicht mehr in nicht ausgestalteten Käfigen gehalten werden.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 260 vom 7.9.2013.
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