15.9.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 315/23
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 17. Juli 2014 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs — Deutschland) — Thi Ly Pham/Stadt Schweinfurt, Amt für Meldewesen und Statistik
(Rechtssache C-474/13) (1)
((Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Art. 16 Abs. 1 - Inhaftnahme für die Zwecke der Abschiebung - Inhaftierung in einer gewöhnlichen Haftanstalt - Möglichkeit, einen Drittstaatsangehörigen mit seiner Zustimmung gemeinsam mit gewöhnlichen Strafgefangenen unterzubringen))
2014/C 315/34
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Thi Ly Pham
Beklagte: Stadt Schweinfurt, Amt für Meldewesen und Statistik
Tenor
Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat auch dann nicht erlaubt, einen Drittstaatsangehörigen für die Zwecke der Abschiebung in einer gewöhnlichen Haftanstalt gemeinsam mit gewöhnlichen Strafgefangenen unterzubringen, wenn der Drittstaatsangehörige in diese Unterbringung einwilligt.
(1) ABl. C 336 vom 16.11.2013.
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