27.4.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 138/9
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 5. März 2015 — Europäische Kommission/Großherzogtum Luxemburg
(Rechtssache C-502/13) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes - Lieferung von digitalen oder elektronischen Büchern))
(2015/C 138/10)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Soulay und F. Dintilhac)
Streithelfer zur Unterstützung der Klägerin: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: E. Chatziioakeimidou und A. de Gregorio Merino)
Beklagter: Großherzogtum Luxemburg (Prozessbevollmächtigte: D. Holderer)
Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: M. Jacobs und J.-C. Halleux)
Tenor
1.
Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 96 bis 99, 110 und 114 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/88/EU des Rates vom 7. Dezember 2010 geänderten Fassung in Verbindung mit den Anhängen II und III dieser Richtlinie und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112 verstoßen, dass es auf die Lieferung von digitalen oder elektronischen Büchern einen Mehrwertsteuersatz von 3 % angewandt hat.
2.
Das Großherzogtum Luxemburg trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
3.
Das Königreich Belgien und der Rat der Europäischen Union tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 344 vom 23.11.2013.
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