1.9.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 292/10
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 3. Juli 2014 (Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Karlsruhe — Deutschland) — Eycke Braun/Land Baden-Württemberg
(Rechtssache C-524/13) (1)
((Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Art. 10 Buchst. c - Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft anderer Art, die nicht zu einer Erhöhung des Kapitals führt - Gebühren für die notarielle Beurkundung dieser Umwandlung))
2014/C 292/12
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Karlsruhe
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Eycke Braun
Beklagter: Land Baden-Württemberg
Tenor
Art. 10 Buchst. c der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der die Staatskasse einen Anteil der Gebühren erhält, die ein beamteter Notar anlässlich der Beurkundung eines Rechtsgeschäfts erhebt, das eine Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft anderer Art zum Gegenstand hat, die nicht zu einer Erhöhung des Kapitals der übernehmenden oder formwechselnden Gesellschaft führt.
(1) ABl. C 367 vom 14.12.2013.
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