27.4.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 138/15
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 5. März 2015 — Europäisch-Iranische Handelsbank AG/Rat der Europäischen Union, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Europäische Kommission
(Rechtssache C-585/13 P) (1)
((Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern - Beschränkung von Geldtransfers - Hilfe für gelistete Organisationen bei der Umgehung restriktiver Maßnahmen oder beim Verstoß gegen diese Maßnahmen))
(2015/C 138/19)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Europäisch-Iranische Handelsbank AG (Prozessbevollmächtigte: S. Jeffrey, S. Ashley und A. Irvine, Solicitors, Rechtsanwalt H. Hohmann, D. Wyatt, QC, und R. Blakeley, Barrister)
Andere Parteien des Verfahrens: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: F. Naert und M. Bishop), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: V. Kaye im Beistand von R. Palmer, Barrister), Europäische Kommission
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Europäisch-Iranische Handelsbank AG trägt neben ihren eigenen Kosten die dem Rat der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 15 vom 18.1.2014.
Full & Egal Universal Law Academy