4.5.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 146/5
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 11. März 2015 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation — Frankreich) — Jean-Bernard Lafonta/Autorité des marchés financiers
(Rechtssache C-628/13) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2003/6/EG - Art. 1 Nr. 1 - Richtlinie 2003/124/EG - Art. 1 Abs. 1 - Insider-Information - Begriff „präzise Information“ - Potenzielle Wirkung auf die Kurse von Finanzinstrumenten in einer bestimmten Richtung))
(2015/C 146/06)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour de cassation
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Jean-Bernard Lafonta
Beklagte: Autorité des marchés financiers
Tenor
Art. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) und Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/124/EG der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6 betreffend die Begriffsbestimmung und die Veröffentlichung von Insider-Informationen und die Begriffsbestimmung der Marktmanipulation sind dahin auszulegen, dass sie für die Einstufung einer Information als präzise nicht verlangen, dass aus ihnen mit einem hinreichenden Maß an Wahrscheinlichkeit abgeleitet werden kann, dass sich ihr potenzieller Einfluss auf die Kurse der betreffenden Finanzinstrumente in eine bestimmte Richtung auswirken wird, wenn sie öffentlich bekannt werden.
(1) ABl. C 39 vom 8.2.2014.
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