18.1.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 16/4
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 19. November 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstol — Schweden) — Skatteverket/Hilkka Hirvonen
(Rechtssache C-632/13) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Gleichbehandlung - Einkommensteuer - Einkünfte von Gebietsfremden, die einer Quellensteuer unterliegen - Ausschluss von Steuerabzügen, die an die persönlichen Lebensverhältnisse des Steuerpflichtigen anknüpfen - Rechtfertigung - Möglichkeit gebietsfremder Steuerpflichtiger, die für gebietsansässige Steuerpflichtige geltende Regelung zu wählen und diese Abzüge geltend zu machen))
(2016/C 016/04)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Vorlegendes Gericht
Högsta förvaltningsdomstol
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Skatteverket
Beklagte: Hilkka Hirvonen
Tenor
Werden im Rahmen der Einkommensteuer gebietsfremden Steuerpflichtigen, die ihre Einkünfte überwiegend im Quellenstaat erzielen und sich für die Quellensteuerregelung entschieden haben, die persönlichen, gebietsansässigen Steuerpflichtigen im Rahmen der normalen Besteuerungsregelung gewährten Freibeträge versagt, liegt keine gegen Art. 21 AEUV verstoßende Diskriminierung vor, sofern die gebietsfremden Steuerpflichtigen nicht einer insgesamt höheren Besteuerung unterworfen werden als gebietsansässige Steuerpflichtige und ihnen gleichgestellte Personen, deren Situation mit der ihren vergleichbar ist.
(1) ABl. C 31 vom 1.2.2014.
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