22.12.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 462/4
Gutachten des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 14. Oktober 2014 — Europäische Kommission
(Gutachtenverfahren 1/13) (1)
((Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung - Beitritt von Drittstaaten - Verordnung [EG] Nr. 2201/2003 - Ausschließliche Außenkompetenz der Europäischen Union - Gefahr einer Beeinträchtigung der einheitlichen und kohärenten Anwendung der Unionsregeln und des reibungslosen Funktionierens des durch sie geschaffenen Systems))
(2014/C 462/05)
Verfahrenssprache: alle Amtssprachen
Antragstellerin
Europäische Kommission (Bevollmächtigte: F. Castillo de la Torre und A.-M. Rouchaud-Joët)
Tenor
Das Einverständnis zum Beitritt eines Drittstaats zu dem am 25. Oktober 1980 in Den Haag geschlossenen Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union.
(1) ABl. C 226 vom 3.8.2013.
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