13.4.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 108/14
Rechtsmittel der IDT Biologika GmbH gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 25. Oktober 2012 in der Rechtssache T-503/10, IDT Biologika GmbH gegen Europäische Kommission, eingelegt am 4. Januar 2013
(Rechtssache C-6/13 P)
2013/C 108/29
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: IDT Biologika GmbH (Prozessbevollmächtigte: R. Gross und T. Kroupa, Rechtsanwälte)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission
Anträge der Rechtsmittelführerin
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
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das Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2012, der Klägerin/Rechtsmittelführerin via Fax zugestellt am 26. Oktober 2012, aufzuheben;
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die Entscheidung der Delegation der Europäischen Union der Republik Serbien vom 1. September 2010, mit der das Angebot der IDT Biologika GmbH, das diese im Rahmen der Ausschreibung Referenz EuropeAid/129809/C/SUP/RS für die Lieferung eines Tollwut-Impfstoffes an das begünstigte Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserversorgung der Republik Serbien, in Bezug auf das Los-Nr. 1 eingereicht hatte, abgelehnt wurde und der betreffende Auftrag einem Zusammenschluss verschiedener Firmen unter der Leitung der „Bioveta a.s.“ vergeben wurde, für nichtig zu erklären;
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der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Mit der angegriffenen Entscheidung habe das Gericht den Klageantrag der Rechtsmittelführerin in rechtsfehlerhafter Weise abgewiesen.
Die im Rahmen des streitgegenständlichen Vergabeverfahrens von der beklagten Europäischen Kommission zu treffende Ermessensentscheidung sei in sachlicher und fachlicher Hinsicht nicht beanstandungsfrei getroffen worden.
Insbesondere habe das Gericht fehlerhaft angenommen, dass die Bioveta a.s. im Rahmen des Vergabeverfahrens die Sicherheit des angebotenen Produktes über den Nachweis entsprechender nationaler Zulassungen geführt habe und separate Tests zum Nachweis der Nichtvirulenz des angebotenen Produktes für Menschen an Primaten nicht gefordert seien.
Außerdem habe die Bioveta a.s. nicht nachgewiesen, dass ihr Impfstoff nicht auf dem originalen, sondern auf einem modifiziertem Virusstamm SAD-Bern basiere.
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