25.5.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 147/8
Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 19. Februar 2013 — Società cooperativa Madonna dei Miracoli/Regione Abruzzo, Ministero delle Politiche Agricole e Forestali
(Rechtssache C-82/13)
2013/C 147/15
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Consiglio di Stato
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: Società cooperativa Madonna dei Miracoli
Rechtsmittelgegnerin: Regione Abruzzo, Ministero delle Politiche Agricole e Forestali
Vorlagefragen
1.
Trifft es zu, dass die Europäische Kommission die Gewährung des Gemeinschaftszuschusses widerrufen hat, und durch welche konkrete Maßnahme soll dies geschehen sein?
Hilfsweise:
2.
Welche rechtliche Bedeutung kommt der Untätigkeit der Kommission zu, auf die keine Auszahlung des Gemeinschaftszuschusses gefolgt ist?
3.
Steht die Untätigkeit der Europäischen Kommission, die den Gemeinschaftszuschuss nicht ausgezahlt hat, der Anwendung von Art. 42 Buchst. a des Gesetzes der Regione Abruzzo Nr. 31/82, nach dem der Rechtsmittelführerin der Regionalzuschuss zusätzlich zu dem Gemeinschaftszuschuss gewährt wurde, entgegen, und steht sie damit der Auszahlung des Regionalzuschusses entgegen?
Jedenfalls:
4.
Welche Verpflichtungen treffen den Mitgliedstaat Italien, falls die Europäische Kommission weiter untätig bleibt?
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