18.5.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 141/15
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Tivoli (Italien) eingereicht am 4. März 2013 — Francesco Fierro, Fabiana Marmorale/Edoardo Ronchi, Cosimo Scocozza
(Rechtssache C-106/13)
2013/C 141/26
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale di Tivoli
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Francesco Fierro, Fabiana Marmorale
Beklagte: Edoardo Ronchi, Cosimo Scocozza
Vorlagefrage
Verstoßen die nationalen Rechtsvorschriften der Italienischen Republik –insbesondere Art. 33 des Gesetzes Nr. 1150/42, der die Gemeinden ermächtigt, die Vornahme baulicher und/oder städtebaulicher Veränderungen im Gemeindegebiet nach den allgemeinen Grundsätzen zu regeln, die in dem genannten Gesetz, in Art. 1 des Gesetzes Nr. 10/77 und in den von den einzelnen Regionen erlassenen verschiedenen Gesetzen enthalten und in Verbindung mit Art. 2 des Dekrets Nr. 380 des Präsidenten der Republik vom 6. Juni 2001 betreffend die „kodifizierte Fassung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Bauwesen“ und den nachrangigen lokalen Vorschriften (Flächennutzungspläne, Durchführungsvorschriften) zu lesen sind, sowie Art. 46 dieses Präsidentendekrets Nr. 380/2001, nach dem Verkäufe nichtig sind, wenn an einer Immobilie Veränderungen ohne die erforderlichen Genehmigungen vorgenommen werden — unter dem Gesichtspunkt eines unverhältnismäßigen und unangemessenen Eingriffs in das Eigentumsrecht, mag er auch gesetzlich geregelt sein, gegen Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte in Verbindung mit Art. 6 EUV und mit den Art. 17 und 52 Abs. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?
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