25.5.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 147/12
Vorabentscheidungsersuchen des Arbeidshof te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 11. März 2013 — Theodora Hendrika Bouman/Rijksdienst voor Pensioenen
(Rechtssache C-114/13)
2013/C 147/22
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Arbeidshof te Antwerpen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Theodora Hendrika Bouman
Beklagter: Rijksdienst voor Pensioenen
Vorlagefrage
Ist der Teil der einem niederländischen Gebietsansässigen gezahlten AOW-Leistung, der auf einer Versicherungszeit beruht, in der dieser niederländische Gebietsansässige auf einfachen Antrag hin von einem Anschluss an das niederländische System und damit von der Prämienzahlung für dieses System absehen kann und dies während eines begrenzten Zeitraums auch tatsächlich getan hat, als auf der Grundlage einer freiwilligen Weiterversicherung gewährte Leistung im Sinne von Art. 46a Abs. 3 Buchst. c der Verordnung Nr. 1408/71 (1) zu betrachten, so dass er bei der Anwendung der Antikumulierungsvorschrift des Art. 52 § 1 Nr. 1 des belgischen Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 1967 zur Einführung einer allgemeinen Regelung über die Alters- und Hinterbliebenenrente für Arbeitnehmer nicht berücksichtigt werden kann?
(1) Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2).
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