1.6.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 156/22
Klage, eingereicht am 19. März 2013 — Europäische Kommission/Königreich Belgien
(Rechtssache C-139/13)
2013/C 156/34
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Maidani und G. Wils)
Beklagter: Königreich Belgien
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 (1) verstoßen hat, dass es die technischen Spezifikationen für die Ausstellung von biometrischen Pässen mit Fingerabdrücken gemäß den Bestimmungen der Entscheidung K(2006) 2909 endg. der Kommission vom 28. Juni 2006 nicht bis zum 28. Juni 2009, der in Art. 6 vorgesehenen Frist dieser Verordnung, umgesetzt hat;
—
dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Kommission wirft dem Königreich Belgien mit ihrer Klage vor, es habe nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass biometrische Pässe mit Fingerabdrücken bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 ausgestellt würden.
(1) Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (ABl. L 385, S. 1).
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