20.7.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 207/3
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 3. April 2013 — Stanislav Gross gegen Hauptzollamt Braunschweig
(Rechtssache C-165/13)
2013/C 207/03
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Stanislav Gross
Beklagter: Hauptzollamt Braunschweig
Vorlagefrage
Steht Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (1) unbeschadet seines systematischen Zusammenhangs mit Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 92/12/EWG einer gesetzlichen Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der eine Person, die in einem anderen Mitgliedstaat in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführte verbrauchsteuerpflichtige Waren zu gewerblichen Zwecken in Besitz hält, nicht Steuerschuldner wird, wenn sie die Waren erst nach Beendigung des Vorgangs des Verbringens von einer anderen Person erworben hat?
(1) ABl. L 76, S. 1
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