8.6.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 164/11
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif de Melun (Frankreich), eingereicht am 3. April 2013 — Sophie Mukarubega/Préfet de police, Préfet de la Seine-Saint-Denis
(Rechtssache C-166/13)
2013/C 164/20
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal administratif de Melun
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Sophie Mukarubega
Beklagte: Préfet de police, Préfet de la Seine-Saint-Denis
Vorlagefragen
1.
Ist das Recht auf Anhörung in allen Verfahren, das Teil des fundamentalen Grundsatzes der Wahrung der Verteidigungsrechte und darüber hinaus in Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist, dahin auszulegen, dass die Verwaltung, wenn sie gegen einen sich rechtswidrig aufhaltenden Ausländer eine Rückkehrentscheidung erlassen will — unabhängig davon, ob die Rückkehrentscheidung nach oder vor der Ablehnung des Aufenthaltstitels erfolgt —, insbesondere wenn Fluchtgefahr besteht, dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss?
2.
Erlaubt die aufschiebende Wirkung der Klage vor dem Verwaltungsgericht, dass dem sich rechtswidrig aufhaltenden Ausländer keine Gelegenheit gegeben zu werden braucht, vor der Abschiebungsanordnung seinen Standpunkt zu der beabsichtigten Abschiebung seiner Person vorzutragen?
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