15.6.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 171/19
Klage, eingereicht am 5. April 2013 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-169/13)
2013/C 171/39
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Yerrell und J. Hottiaux)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 Abs. 1 sowie den Art. 3 bis 7 und 11 der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben (1), verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie in Bezug auf selbständige Kraftfahrer nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Richtlinie 2002/15/EG finde seit dem 23. März 2009 auf selbständige Kraftfahrer Anwendung.
(1) ABl. L 80, S. 35.
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