1.6.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 156/25
Klage, eingereicht am 12. April 2013 — Europäische Kommission/Republik Slowenien
(Rechtssache C-188/13)
2013/C 156/41
Verfahrenssprache: Slowenisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Rous und J. Hottiaux)
Beklagte: Republik Slowenien
Anträge
Die Kommission beantragt beim Gerichtshof,
—
festzustellen, dass die Republik Slowenien dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 der Richtlinie 2011/18/EU der Kommission vom 1. März 2011 zur Änderung der Anhänge II, V und VI der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
der Republik Slowenien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 31. Dezember 2011 abgelaufen.
(1) ABl. L 57, S. 21.
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