20.7.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 207/11
Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 23. April 2013 — Impresa Pizzarotti & C. Spa/Comune di Bari
(Rechtssache C-213/13)
2013/C 207/20
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Consiglio di Stato
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Impresa Pizzarotti & C. Spa
Beklagte: Comune di Bari
Vorlagefragen
1.
Entspricht der abzuschließende Vertrag über die Vermietung einer zukünftigen Sache, auch in der zuletzt vorgeschlagenen Form einer Verpflichtungserklärung zur Vermietung, einem Bauauftrag, wenn auch mit einigen Merkmalen eines Mietvertrags, so dass er nicht als ein Vertrag angesehen werden kann, der gemäß Art. 16 der Richtlinie 2004/18/EG (1) von der Anwendung der Regelung über die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist?
2.
Kann das nationale Gericht, insbesondere das vorlegende Gericht, im Fall der Bejahung der ersten Frage die gegebenenfalls in Rechtskraft erwachsene Entscheidung über den vorliegenden, in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Fall für unwirksam erklären, da durch sie eine Rechtslage fortbesteht, die gegen die gemeinschaftliche Regelung über die Vergabe öffentlicher Aufträge verstößt, und ist es dann möglich, eine rechtskräftige Entscheidung, die gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, zu vollstrecken?
(1) Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, ABl. L 134, S. 114.
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