20.7.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 207/13
Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'État (Belgien), eingereicht am 29. April 2013 — Ville d'Ottignies-Louvain-la-Neuve, Michel Tillieut, Willy Gregoire, Marc Lacroix/Région wallonne
(Rechtssache C-225/13)
2013/C 207/24
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Conseil d'État
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Ville d'Ottignies-Louvain-la-Neuve, Michel Tillieut, Willy Gregoire, Marc Lacroix
Beklagte: Région wallonne
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 7 der Richtlinie 75/442/EWG (1) über Abfälle dahin auszulegen, dass danach eine Rechtsnorm als Abfallbewirtschaftungsplan eingestuft werden kann, nach der — in Abweichung von der Regel, dass außerhalb der im Abfallbewirtschaftungsplan vorgesehenen Flächen kein technisches Vergrabungszentrum genehmigt werden darf — für technische Vergrabungszentren, die vor dem Inkrafttreten des Abfallbewirtschaftungsplans genehmigt wurden, nach dessen Inkrafttreten neue Genehmigungen in Bezug auf Parzellen erteilt werden können, die Gegenstand der vor dem Inkrafttreten des Abfallbewirtschaftungsplans erteilten Genehmigung waren?
2.
Ist Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42/EG (2) über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme dahin auszulegen, dass der Ausdruck „Pläne und Programme“ eine Rechtsnorm einbezieht, nach der — in Abweichung von der Regel, dass außerhalb der im Abfallbewirtschaftungsplan, der durch Art. 7 der Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle vorgeschrieben ist, vorgesehenen Flächen kein technisches Vergrabungszentrum genehmigt werden darf — für technische Vergrabungszentren, die vor dem Inkrafttreten des Abfallbewirtschaftungsplans genehmigt wurden, nach dessen Inkrafttreten neue Genehmigungen in Bezug auf Parzellen erteilt werden können, die Gegenstand der vor dem Inkrafttreten des Abfallbewirtschaftungsplans erteilten Genehmigung waren?
3.
Wenn die zweite Frage zu bejahen ist: Entspricht Art. 70 Abs. 2 des Dekrets vom 27. Juni 1996 über Abfälle in der Fassung des Dekrets vom 16. Oktober 2003 den durch die Richtlinie 2001/42/EG aufgestellten Erfordernissen der Prüfung der Auswirkungen?
(1) Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (ABl. L 194, S. 39).
(2) Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197, S. 30).
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