27.7.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 215/7
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Rüsselsheim (Deutschland) eingereicht am 14. Mai 2013 — Ekkehard Aleweld gegen Condor Flugdienst GmbH
(Rechtssache C-262/13)
2013/C 215/09
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Rüsselsheim
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Ekkehard Aleweld
Beklagte: Condor Flugdienst GmbH
Vorlagefragen
1.
Besteht ein Anspruch aus Artikel 7 der Verordnung (1) auf Ausgleichszahlungen auch dann, wenn der Abflug des gebuchten Flugs mehr als 3 Stunden verspätet ist und der Passagier auf eine andere Fluggesellschaft umbucht und damit die Ankunftsverspätung des ursprünglichen Flugs deutlich reduziert wird, wobei sowohl der ursprüngliche Flug als auch der Ersatzflug mit einer Verspätung von weit mehr als 3 Stunden am ursprünglichen Ziel ankommen?
2.
Für den Fall, dass Frage Nummer 1 mit „Ja“ beantwortet wird: Ist es hierbei entscheidend, dass die in Artikel 6 Absatz 1 iii) angegebene Zeit von 5 Stunden zur Anwendung des Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung abgelaufen ist oder nicht?
3.
Spielt es eine Rolle, ob die Umbuchung selbstständig durch den Passagier oder mit Hilfe der Beklagten erfolgte?
(1) Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91, ABl. L 46, S. 1.
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