3.8.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 226/2
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 21. Mai 2013 — Elcogás, S.A./Administración del Estado und Iberdrola, S.A.
(Rechtssache C-275/13)
(2013/C 226/04)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Supremo
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Elcogás, S.A.
Beklagte: Administración del Estado und Iberdrola, S.A.
Vorlagefrage
Erlauben es die Auslegung von Art. 107 Abs. 1 AEUV sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (insbesondere die Urteile in den Rechtssachen C-379/98 (1) und C-206/06 (2)), die jährlichen Zuschüsse, die der Gesellschaft Elcogás als Inhaberin eines besonderen Kraftwerks zur Elektrizitätserzeugung aufgrund vom Ministerrat zugunsten dieser Gesellschaft erlassener außerordentlicher Rentabilitätspläne gewährt worden sind, als „staatliche Beihilfen oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen“ anzusehen, wenn die Erhebung dieser Beträge in die allgemeine Kategorie „laufende Kosten des Elektrizitätssystems“ fällt, die von der Gesamtheit der Verbraucher getragen und die an die Unternehmen des Elektrizitätssektors aufgrund aufeinanderfolgender Abrechnungen weitergeleitet werden, die die Comisión Nacional de Energía (Nationale Energiekommission) gemäß den im Voraus festgelegten gesetzlichen Kriterien durchführt, ohne hierbei über einen Ermessensspielraum zu verfügen?
(1) Slg. 2001, I-2099.
(2) Slg. 2008, I-5497.
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