31.8.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 252/19
Rechtsmittel, eingelegt am 27. Mai 2013 von der Europäischen Kommission gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 14. März 2013 in der Rechtssache T-587/08, Fresh Del Monte Produce, Inc./Europäische Kommission
(Rechtssache C-294/13 P)
2013/C 252/28
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Biolan, M. Kellerbauer und P. J. O. Van Nuffel)
Andere Parteien des Verfahrens: Fresh Del Monte Produce, Inc., Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert GmbH & Co. KG
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
—
Nr. 1 des Tenors des Urteils des Gerichts vom 14. März 2013 in der Rechtssache T-587/08, Fresh Del Monte Produce, Inc./Kommission, aufzuheben;
—
in einem endgültigen Urteil den Betrag der Geldbuße für die Fresh Del Monte Produce, Inc. auf 9 800 000 Euro festzusetzen;
—
der Fresh Del Monte Produce, Inc. die Kosten des Rechtsmittels und einen vom Gerichtshof als angemessen erachteten Teil der Kosten des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Kommission trägt vor, das Gericht habe gegen Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (1) in Verbindung mit der Mitteilung der Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen (2) und dem Grundsatz der wirksamen Durchsetzung der Art. 101 und 102 AEUV verstoßen, als es angenommen habe, dass Informationen, die der Kommission auf ein Ersuchen um Auskunft hin übermittelt worden seien, für eine Herabsetzung der Geldbuße als eine freiwillige Zusammenarbeit berücksichtigt werden müssten, die die Ermittlungen der Kommission erleichtert habe.
Hilfsweise macht die Kommission geltend, dass das Gericht gegen Art. 23 der Verordnung Nr. 1/2003 und gegen die Begründungspflicht verstoßen habe, als es die gegen Del Monte verhängte Geldbuße wegen der Zusammenarbeit von Weichert während des Verwaltungsverfahrens herabgesetzt habe, obwohl Del Monte und Weichert zum Zeitpunkt von Weicherts behauptetem kooperativen Verhalten nicht mehr zum selben Unternehmen gehört hätten.
(1) ABl. 2003, L 1, S. 1.
(2) ABl. C 45, S. 3.
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