3.8.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 226/8
Klage, eingereicht am 11. Juni 2013 — Europäische Kommission/Königreich Belgien
(Rechtssache C-321/13)
(2013/C 226/15)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Hottiaux und N. Yerrell)
Beklagter: Königreich Belgien
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2010/61/EU der Kommission vom 2. September 2010 zur erstmaligen Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (1) verstoßen hat, dass es die für die Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für den Erlass der Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2010/61/EU der Kommission vom 2. September 2010 sei am 30. Juni 2011 abgelaufen.
(1) ABl. L 233, S. 27.
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