7.9.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 260/26
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal do Trabalho de Leiria (Portugal), eingereicht am 24. Juni 2013 — Modelo Continente Hipermercados SA/Autoridade para as Condições do Trabalho — Centro Local do Lis (ACT)
(Rechtssache C-343/13)
2013/C 260/45
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal do Trabalho de Leiria
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Modelo Continente Hipermercados SA
Beklagte: Autoridade para as Condições do Trabalho — Centro Local do Lis (ACT)
Vorlagefragen
1.
Impliziert die Verschmelzung von Gesellschaften im Licht des Gemeinschaftsrechts, insbesondere der Richtlinie 2011/35/EU (1) und ihres Art. 19, die Regelung, dass die ordnungswidrigkeitsrechtliche Haftung wegen Handlungen, die die übertragende Gesellschaft vor der Eintragung der Verschmelzung vorgenommen hat, auf die übernehmende Gesellschaft übertragen wird?
2.
Kann eine ordnungswidrigkeitsrechtliche Sanktion für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie als Forderung eines Dritten (in diesem Fall des Staates wegen Verstoßes gegen ordnungswidrigkeitsrechtliche Vorschriften) angesehen werden, so dass die übernehmende Gesellschaft Schuldnerin der geltend gemachten Forderung aufgrund einer ordnungswidrigkeitsrechtlichen Sanktion (Geldbuße), deren Gläubiger der Staat ist, wird?
3.
Läuft das Verständnis, dass Art. 112 CSC nicht die Erledigung des Verfahrens wegen einer vor der Verschmelzung begangenen Ordnungswidrigkeit oder die Hinfälligkeit der verhängten oder zu verhängenden Geldbuße impliziert, nicht der genannten Gemeinschaftsrichtlinie, die die Wirkungen der Verschmelzung von Gesellschaften festlegt, zuwider, und wird dadurch nicht eine weite Auslegung der Bestimmung vorgenommen, die den Grundsätzen der Gemeinschaftsregelung, insbesondere Art. 19 der Richtlinie, zuwiderläuft?
4.
Verstößt dieses Verständnis nicht gegen den Grundsatz, dass es keine Ordnungswidrigkeit ohne (abgemilderte) verschuldensunabhängige oder verschuldensabhängige Haftung der übernehmenden Gesellschaft geben kann?
(1) Richtlinie 2011/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Verschmelzung von Aktiengesellschaften (ABl. L 110, S. 1).
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