7.9.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 260/26
Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court (Irland), eingereicht am 24. Juni 2013 — Karen Millen Fashions Ltd/Dunnes Stores, Dunnes Stores (Limerick) Ltd
(Rechtssache C-345/13)
2013/C 260/47
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Supreme Court
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Karen Millen Fashions Ltd
Beklagte: Dunnes Stores, Dunnes Stores (Limerick) Ltd
Vorlagefragen
1.
Ist bei der Beurteilung der Eigenart eines Geschmacksmusters, für das Schutz als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (1) in Anspruch genommen wird, der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, im Sinne von Art. 6 der Verordnung danach zu beurteilen, ob sich dieser von dem bei einem solchen Benutzer hervorgerufenen Gesamteindruck unterscheidet,
a)
den ein einzelnes Geschmacksmuster hervorruft, das der Öffentlichkeit früher zugänglich gemacht worden ist, oder
b)
den eine Kombination bekannter Geschmacksmustermerkmale mehrerer solcher älterer Geschmacksmuster hervorruft?
2.
Hat ein Gemeinschaftsgeschmacksmustergericht von der Rechtsgültigkeit eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters im Sinne von Art. 85 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster auszugehen, wenn der Rechtsinhaber lediglich angibt, inwiefern das Geschmacksmuster Eigenart aufweist, oder hat der Rechtsinhaber zu beweisen, dass das Geschmacksmuster Eigenart nach Art. 6 der Verordnung besitzt?
(1) ABl. L 3, S. 1.
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