7.9.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 260/28
Klage, eingereicht am 26. Juni 2013 — Europäische Kommission/Slowakische Republik
(Rechtssache C-361/13)
2013/C 260/51
Verfahrenssprache: Slowakisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Schatz, A. Tokár)
Beklagte: Slowakische Republik
Die Klägerin beantragt,
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festzustellen, dass die Slowakische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 45 und 48 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verstoßen hat, dass sie es abgelehnt hat, berechtigten Personen, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als der Slowakischen Republik haben, Weihnachtsgeld nach dem Gesetz Nr. 592/2006 zu gewähren;
—
der Slowakischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Das Weihnachtsgeld nach dem Gesetz Nr. 592/2006 sei eine Leistung bei Alter im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung Nr. 883/2004, die auch berechtigten Personen mit Wohnsitz außerhalb des betreffenden Mitgliedstaats (im vorliegenden Fall der Slowakischen Republik) gezahlt werden müsse. Daher könne die innerstaatliche Regelung das Recht berechtigter Personen mit Wohnsitz außerhalb der Slowakischen Republik auf Bezug von Weihnachtsgeld nicht beschränken. Die innerstaatliche Regelung der Slowakischen Republik, die eine derartige Beschränkung vorsehe, verstoße somit gegen Art. 45 AEUV und Art. 48 AEUV sowie Art. 7 der Verordnung Nr. 883/2004.
(1) ABl. L 166, S. 1.
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