7.9.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 260/34
Vorabentscheidungsersuchen des Rad van State (Niederlande), eingereicht am 5. Juli 2013 — M. G., N. R./Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie
(Rechtssache C-383/13)
2013/C 260/62
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Raad van State
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführer: M. G., N. R.
Rechtsmittelgegner: Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie
Vorlagefragen
1.
Führt die Verletzung des allgemeinen Grundsatzes der Wahrung der Verteidigungsrechte, der auch in Art. 41 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (1) zum Ausdruck kommt, durch die nationale Verwaltung beim Erlass einer Verlängerungsentscheidung im Sinne von Art. 15 Abs. 6 der Richtlinie 2008/115/EG (2) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger ohne Weiteres in allen Fällen dazu, dass die Haft aufgehoben werden muss?
2.
Lässt dieser allgemeine Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte Spielraum für eine Interessenabwägung, bei der neben der Schwere der Verletzung dieses Grundsatzes und dem Gewicht der dadurch verletzten Belange des Ausländers auch die Belange des Mitgliedstaats berücksichtigt werden, denen die Verlängerung der Haft dient?
(1) ABl. 2000, C 364, S. 1.
(2) ABl. L 348, S. 98.
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