21.9.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 274/10
Klage, eingereicht am 12. Juli 2013 — Europäische Kommission/Königreich Belgien
(Rechtssache C-395/13)
2013/C 274/18
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: O. Beynet und E. Manhaeve)
Beklagter: Königreich Belgien
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 3 und 4 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (1) verstoßen hat, dass es die Sammlung und Behandlung kommunaler Abwässer in 57 Gemeinden von 2 000 bis 10 000 Einwohnerwerten nicht sichergestellt hat;
—
dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Kommission rügt mit ihrer Klage, dass das Königreich Belgien die Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser in siebenundfünfzig Gemeinden nicht ordnungsgemäß durchgeführt habe.
Gemäß den Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 91/271/EWG hätten Gemeinden von 2 000 bis 10 000 Einwohnerwerten (EW) bis 31. Dezember 2005 mit einer Kanalisation ausgestattet werden müssen.
Was die Verpflichtung zur Behandlung kommunalen Abwassers anbelange, hätten die Mitgliedstaaten nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie sicherzustellen, dass in Kanalisationen eingeleitetes kommunales Abwasser vor dem Einleiten in Gewässer einer Zweitbehandlung oder einer gleichwertigen Behandlung unterzogen werde.
Schließlich erlaubten die Kontrollverfahren gemäß Anhang I Abschnitt D der Richtlinie die Überprüfung, ob die Einleitungen aus Abwasserbehandlungsanlagen in Gewässer den Bestimmungen der Richtlinie zu Abwassereinleitungen entsprächen.
(1) ABl. L 135, S. 40.
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