9.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 325/11
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 24. Juli 2013 — Art & Allposters International BV, andere Beteiligte: Stichting Pictoright
(Rechtssache C-419/13)
2013/C 325/18
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführerin: Art & Allposters International BV
Andere Beteiligte: Stichting Pictoright
Vorlagefragen
1.
Regelt Art. 4 der Richtlinie 2001/29 (1) die Antwort auf die Frage, ob das Verbreitungsrecht des Urheberrechtsinhabers auf die Reproduktion eines urheberrechtlich geschützten Werks, das durch den Rechtsinhaber oder mit dessen Zustimmung im EWR veräußert und geliefert worden ist, angewandt werden kann, wenn diese Reproduktion anschließend eine Änderung hinsichtlich der Form erfahren hat und in dieser Form erneut in den Verkehr gebracht wird?
2.
a)
Sofern Frage 1 zu bejahen ist: Ist der Umstand, dass eine Änderung im Sinne von Frage 1 vorliegt, in diesem Fall für die Antwort auf die Frage von Belang, ob eine Erschöpfung im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29 verhindert oder durchbrochen wird?
b)
Sofern Frage 2 Buchst. a bejaht wird: Welche Maßstäbe sind in diesem Fall anzulegen, um von einer Änderung hinsichtlich der Form der Reproduktion sprechen zu können, die eine Erschöpfung im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29 hindert oder durchbricht?
c)
Lassen diese Maßstäbe Raum für den im nationalen niederländischen Recht entwickelten Maßstab, wonach von Erschöpfung allein deshalb keine Rede mehr sein kann, weil der Wiederverkäufer den Reproduktionen eine andere Form gegeben und sie in dieser Form an die Öffentlichkeit verbreitet hat (Urteil des Hoge Raad vom 19. Januar 1979, Poortvliet, NJ 1979/412)?
(1) Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167, S. 10).
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