26.10.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 313/8
Vorabentscheidungsersuchen des Bundespatentgerichts (Deutschland) eingereicht am 24. Juli 2013 — Apple Inc. gegen Deutsches Patent- und Markenamt
(Rechtssache C-421/13)
2013/C 313/15
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundespatentgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Apple Inc.
Beklagter: Deutsches Patent- und Markenamt
Vorlagefragen
1.
Ist Artikel 2 der Richtlinie (1) dahingehend auszulegen, dass mit der Schutzmöglichkeit für „die Aufmachung einer Ware“ auch die Aufmachung, in der sich eine Dienstleistung verkörpert, einbezogen ist?
2.
Sind Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie dahingehend auszulegen, dass ein Zeichen, das die Aufmachung wiedergibt, in der sich die Dienstleistung verkörpert, als Marke eintragungsfähig ist?
3.
Ist Artikel 2 der Richtlinie dahingehend auszulegen, dass das Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit erfüllt ist allein durch eine zeichnerische Darstellung, oder mit Ergänzungen wie einer Beschreibung der Aufmachung oder absoluten Größenangaben im Metermaß oder relativen mit Proportionsangaben?
4.
Ist Artikel 2 der Richtlinie dahingehend auszulegen, dass sich der Schutzumfang der Einzelhandelsdienstleistungsmarke auch auf die vom Einzelhändler selbst produzierten Waren erstreckt?
(1) Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken, ABl. L 299, S. 25.
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