26.10.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 313/10
Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien (Österreich) eingereicht am 5. August 2013 — Pez Hejduk gegen EnergieAgentur.NRW GmbH
(Rechtssache C-441/13)
2013/C 313/18
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Handelsgericht Wien
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Pez Hejduk
Beklagte: EnergieAgentur.NRW GmbH
Vorlagefrage
Ist Artikel 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (1) dahin auszulegen, dass in einem Rechtsstreit über die Verletzung urheberrechtlicher Leistungsschutzrechte, die dadurch begangen worden sein soll, dass ein Lichtbild auf einer Website abrufbar gehalten wurde, wobei die Website unter der Top-Level-Domain eines anderen Mitgliedsstaates als jenes betrieben wird, in welchem der Rechtsinhaber seinen Wohnsitz hat, eine Zuständigkeit nur
—
in jenem Mitgliedsstaat begründet ist, in welchem der angebliche Verletzer seine Niederlassung hat; sowie
—
in jenem/n Mitgliedsstaat(en), auf welche(n) die Website ihrem Inhalt nach ausgerichtet ist?
(1) ABl. 2001, L 12, S. 1
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