23.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 344/42
Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen’s Bench Division (Administrative Court) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 12. August 2013 — Newby Foods Ltd/Food Standards Agency
(Rechtssache C-453/13)
2013/C 344/72
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
High Court of Justice (England & Wales), Queen’s Bench Division (Administrative Court)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Newby Foods Ltd
Beklagte: Food Standards Agency
Vorlagefragen
1.
Ist mit der Wendung „dass die Struktur der Muskelfasern sich auflöst oder verändert wird“ in Nr. 1.14 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (1) jede Auflösung oder Veränderung der Struktur der Muskelfasern gemeint, die unter Anwendung standardmäßiger Mikroskopietechniken sichtbar ist? (Eine entsprechende Wendung ist auch in Art. 3 Buchst. n der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 (2) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1923/2006 (3) enthalten).
2.
Kann ein Fleischerzeugnis als Fleischzubereitung im Sinne von Nr. 1.15 des Anhangs I eingestuft werden, wenn in bestimmtem Umfang eine Auflösung oder Veränderung der Struktur der Muskelfasern stattgefunden hat, die unter Anwendung standardmäßiger Mikroskopietechniken sichtbar ist?
3.
Wenn die erste Frage zu verneinen und die zweite Frage zu bejahen ist, ist dann der für eine Einstufung als Separatorenfleisch im Sinne von Nr. 1.14 des Anhangs I nötige Grad der Auflösung oder Veränderung der Struktur der Muskelfasern derselbe wie der, der für eine Beseitigung der Merkmale frischen Fleischs im Sinne von Nr. 1.15 nötig ist?
4.
In welchem Umfang müssen die Merkmale frischen Fleischs vermindert worden sein, damit sie als im Sinne von Nr. 1.15 beseitigt gelten?
5.
Wenn die erste Frage, aber auch die dritte Frage zu verneinen ist:
a)
Welcher Grad an Veränderung der Struktur der Muskelfasern ist für eine Einstufung des betreffenden Erzeugnisses als Separatorenfleisch nötig?
b)
Nach welchen Kriterien haben die nationalen Gerichte festzustellen, ob die Struktur der Muskelfasern des Fleischs um diesen Grad verändert worden ist?
(1) Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. L 139, S. 55).
(2) Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (ABl. L 147, S. 1).
(3) Verordnung (EG) Nr. 1923/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung Nr. 999/2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (ABl. L 404, S. 1).
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