16.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 336/10
Klage, eingereicht am 6. September 2013 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-478/13)
2013/C 336/22
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Bianchi und M. Owsiany-Hornung)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Europäische Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 31 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (1) verstoßen hat, dass in der nationalen Rechtsordnung keine Verpflichtung zur Information der zuständigen polnischen Behörden über den Standort von gemäß Teil C dieser Richtlinie angebauten genetisch veränderten Organismen (GVO) vorgesehen worden ist, kein Register der Standorte solcher GVO eingerichtet worden ist und keine Bekanntgabe dieser Standorte an die Öffentlichkeit erfolgt ist;
—
der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2001/18/EG sei am 17. Oktober 2002 abgelaufen.
(1) ABl. L 106, S. 1.
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