30.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 352/4
Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Bamberg (Deutschland) eingereicht am 9. September 2013 — Strafverfahren gegen Mohammad Ferooz Qurbani
(Rechtssache C-481/13)
2013/C 352/05
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberlandesgericht Bamberg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Mohammad Ferooz Qurbani
Vorlagefragen
1.
Erfasst der persönliche Strafaufhebungsgrund des Art. 31 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GK) über seinen Wortlaut hinaus auch eine Urkundenfälschung, die durch Vorlage eines gefälschten Passes gegenüber einem Polizeibeamten anlässlich der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland auf dem Luftweg begangen wurde, wenn dieses Gebrauchmachen von dem gefälschten Pass zur Geltendmachung von Asyl in diesem Staat gar nicht erforderlich ist?
2.
Lässt die Inanspruchnahme von Schleuserdiensten die Berufung auf Art. 31 GK entfallen?
3.
Ist das Tatbestandsmerkmal in Art. 31 GK der „ unmittelbaren “ Herkunft aus einem Gebiet, in dem das Leben oder die Freiheit des Betroffenen bedroht war, dahingehend auszulegen, dass diese Voraussetzung auch dann erfüllt ist, wenn der Betroffene zunächst in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Griechenland) eingereist war und von dort aus in einen weiteren Mitgliedstaat (hier: Bundesrepublik Deutschland) weiterreist und dort um Asyl nachsucht?
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