14.12.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 367/23
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts München I (Deutschland) eingereicht am 26. September 2013 — Ettayebi Bouzalmate gegen Kreisverwaltung Kleve
(Rechtssache C-514/13)
2013/C 367/41
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Landgericht München I
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Ettayebi Bouzalmate
Beklagte: Kreisverwaltung Kleve
Vorlagefrage
Ergibt sich aus Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (1) auch dann die Verpflichtung eines Mitgliedsstaates, Abschiebungshaft grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen zu vollziehen, wenn solche Einrichtungen nur in einem Teil der föderalen Untergliederung dieses Mitgliedsstaates vorhanden sind, in einem anderen, in dem nach den Vorgaben der föderalen Untergliederung dieses Mitgliedsstaates die Haft vollzogen wird, aber nicht?
(1) ABl. L 348, S. 98.
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