11.1.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 9/21
Rechtsmittel, eingelegt am 31. Oktober 2013 von Planet A.E. Anonimi Etaireia Parochis Symvouleftikon Ypiresion gegen den Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 9. September 2013 in der Rechtssache T-489/12, Planet/Kommission
(Rechtssache C-564/13 P)
2014/C 9/33
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Planet A.E. Anonimi Etaireia Parochis Symvouleftikon Ypiresion (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
—
den Beschluss des Gerichts vom 9. September 2013 in der Rechtssache T-489/12 aufzuheben;
—
die Rechtssache an das Gericht zur Entscheidung in der Sache zurückzuverweisen;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Rechtsmittelführerin trägt vor, der Beschluss des Gerichts vom 9. September 2013 (T-489/12) enthalte rechtliche Würdigungen, die Bestimmungen des Unionsrechts verletzten, und wendet sich dagegen mit ihrem Rechtsmittelbegehren.
Der angefochtene Beschluss sei wegen falscher Auslegung und Anwendung des Unionsrechts in Bezug auf den Inhalt des Rechtsschutzinteresses, das nach dem Unionsrecht für die Erhebung von Feststellungsklagen erforderlich sei, mit denen die Verletzung vertraglicher Pflichten festgestellt werden solle, und in Bezug auf die Frage, ob das Rechtsschutzinteresse bestehend und gegenwärtig sei, aufzuheben.
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