8.3.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 71/2
Vorabentscheidungsersuchen des Fővárosi Törvényszék (Ungarn), eingereicht am 5. November 2013 — Nóra Baczó und János István Vizsnyiczai/Raiffeisen Bank Zrt.
(Rechtssache C-567/13)
2014/C 71/02
Verfahrenssprache: Ungarisch
Vorlegendes Gericht
Fővárosi Törvényszék
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Nóra Baczó, János István Vizsnyiczai
Beklagte: Raiffeisen Bank Zrt.
Vorlagefragen
1.
Ist das Verfahren für den Verbraucher nachteilig, wenn der Kläger bei einer vor dem örtlichen Gericht erhobenen Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags (allgemeiner Vertragsbedingungen) in seiner Klageschrift beantragt, eine Klausel des streitigen Vertrags für missbräuchlich zu erklären, und damit die Zuständigkeit eines anderen Gerichts, des Fővárosi Törvényszék, begründet, während sich der Verbraucher bei einer von der anderen Vertragspartei erhobenen Klage vor dem örtlichen Gericht auf die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel (1) berufen kann, und durch die Verweisung an den Fővárosi Törvényszék eine höhere Gebührenbelastung entsteht?
2.
Würde eine ausgewogene Situation geschaffen, wenn sich der Verbraucher bei einer von ihm vor dem örtlichen Gericht erhobenen Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags auch auf die Missbräuchlichkeit einzelner Vertragsklauseln berufen könnte und dasselbe örtliche Gericht für die Entscheidung hierüber zuständig wäre?
(1) Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29).
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