1.3.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 61/2
Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 20. November 2013 — Presidenza del Consiglio dei Ministri u. a./Rina Services SpA u. a.
(Rechtssache C-593/13)
2014/C 61/02
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Consiglio di Stato
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführer: Presidenza del Consiglio dei Ministri u. a.
Rechtsmittelgegnerinnen: Rina Services SpA u. a.
Vorlagefragen
1.
Stehen die Grundsätze des Vertrags über die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) und den freien Dienstleistungsverkehr (Art. 56 AEUV) sowie diejenigen der Richtlinie 2006/123/EG (1) dem Erlass und der Anwendung einer nationalen Vorschrift entgegen, die bestimmt, dass die in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft gegründeten SOAs „ihren satzungsmäßigen Sitz im Hoheitsgebiet der Republik haben müssen“?
2.
Ist die Ausnahmeregelung in Art. 51 AEUV dahin auszulegen, dass sie eine Tätigkeit wie die der Zertifizierung umfasst, die von Einrichtungen des Privatrechts durchgeführt wird, die zum einen in der Rechtsform von Aktiengesellschaften gegründet werden müssen und auf einem Markt tätig sind, auf dem Wettbewerb herrscht, und zum anderen an der Ausübung öffentlicher Gewalt beteiligt sind und daher der Genehmigung und strengen Kontrollen seitens der Aufsichtsbehörde unterworfen sind?
(1) Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376, S. 36).
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