22.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 52/26
Vorabentscheidungsersuchen des Giudice di pace di Matera (Italien), eingereicht am 21. November 2013 — Intelcom Service Ltd/Vincenzo Mario Marvulli
(Rechtssache C-600/13)
2014/C 52/47
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Giudice di pace di Matera
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Intelcom Service Ltd
Beklagter: Vincenzo Mario Marvulli
Vorlagefragen
1.
Sieht das italienische Notargesetz (Legge notarile) Nr. 89/1913 in den Art. 51 ff., auch in Verbindung mit den Art. 1350 und 2657 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Codice civile, im Folgenden auch CC), ein tatsächliches und echtes Dienstleistungsmonopol der Notare für die Abfassung und die Beurkundung von Kaufverträgen über unbewegliche Sachen in Italien in offenkundigem Widerspruch zu den Bestimmungen und Grundsätzen der Verträge über die Europäische Union (Art. 49 EU), die den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten der Union regeln, und insbesondere zur Richtlinie 2006/123/EG (1) vom 12. Dezember 2006 (die sog. Bolkestein-Richtlinie) vor, die in Italien durch das Decreto legislativo Nr. 59 vom 26. März 2010, veröffentlicht in G.U. Nr. 94 vom 23. April 2010, umgesetzt worden ist?
2.
Ist der Gerichtshof der Ansicht, dass das italienische Notargesetz Nr. 89/1913, auch in Verbindung mit den Art. 1350 und 2657 des Codice civile, ebenfalls in Widerspruch zu den Bestimmungen des EU-Vertrags steht, die das Verbot von Monopolen bei der Erbringung von Dienstleistungen vorsehen (Art. 53 EUV und 37 EUV)?
3.
Ist der Gerichtshof der Ansicht, dass das italienische Notargesetz Nr. 89/1913, auch in Verbindung mit den Art. 1350 und 2657 des Codice civile, ebenfalls in Widerspruch zu den in den Art. 28 EG und 29 EG niedergelegten, jetzt nach der Reform durch den Vertrag von Lissabon als Art. 34 und 35 im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union enthaltenen unionsrechtlichen Bestimmungen steht, die die sog. Maßnahmen gleicher Wirkung verbieten, weil diese vom Vertrag verbotenen Maßnahmen die Staatsangehörigen bestimmter Mitgliedstaaten gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten beim Zugang zu den ihnen erbrachten Dienstleistungen oftmals benachteiligen?
(1) Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376, S. 36).
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