1.3.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 61/3
Vorabentscheidungsersuchen der Corte Suprema di Cassazione (Italien), eingereicht am 25. November 2013 — Ministero dell’Economia e delle Finanze u. a./Francesco Cimmino u. a.
(Rechtssache C-607/13)
2014/C 61/04
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Corte Suprema di Cassazione
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: Ministero dell’Economia e delle Finanze u. a.
Kassationsbeschwerdegegner: Francesco Cimmino u. a.
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 11 der Verordnung Nr. 2362/98 (1), der den Mitgliedstaaten die Pflicht auferlegt, sich zu vergewissern, dass die Marktbeteiligten eine Einfuhrtätigkeit ausüben und hinsichtlich der Geschäftsführung, der Mitarbeiter und des Geschäftsbetriebs als autonome wirtschaftliche Einheit und auf eigene Rechnung tätig sind, dahin auszulegen, dass alle Einfuhrtätigkeiten, die für Rechnung eines traditionellen Marktbeteiligten von Unternehmen ausgeübt werden, die nur formal die in dieser Verordnung für „neue Marktbeteiligte“ aufgestellten Voraussetzungen erfüllen, von den gewährten Zollvergünstigungen ausgenommen sind?
2.
Erlaubt die Verordnung Nr. 2362/98 einem traditionellen Marktbeteiligten, Bananen mit Ursprung außerhalb der Union an einen neuen Marktbeteiligten zu veräußern und dabei mit diesem zu vereinbaren, dass er die Bananen zu einem ermäßigten Zollsatz in die Union verbringen lässt und sie zu einem vor der gesamten Transaktion vereinbarten Preis an denselben traditionellen Marktbeteiligten weiterveräußert, ohne ein tatsächliches unternehmerisches Risiko zu tragen und ohne für diese Transaktion eine organisatorische Leistung zu erbringen?
3.
Stellt die in Frage 2 angeführte Vereinbarung eine Verletzung des Verbots der Übertragung von Rechten neuer Marktbeteiligter auf traditionelle Marktbeteiligte nach Art. 21 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2362/98 dar, so dass eine erfolgte Übertragung wirkungslos und die Zölle nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2988/95 (2) in voller und nicht in ermäßigter Höhe geschuldet bleiben?
(1) Verordnung (EG) Nr. 2362/98 der Kommission vom 28. Oktober 1998 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates betreffend die Einfuhrregelung für Bananen in die Gemeinschaft (ABl. L 293, S. 32).
(2) Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 312, S. 1).
Full & Egal Universal Law Academy