8.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 39/13
Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 2. Dezember 2013 — Jean-Bernard Lafonta/Autorité des marchés financiers
(Rechtssache C-628/13)
2014/C 39/20
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour de cassation
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationskläger: Jean-Bernard Lafonta
Kassationsbeklagte: Autorité des marchés financiers
Vorlagefrage
Sind Art. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2003/6/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) und Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/124/EG (2) der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6 betreffend die Begriffsbestimmung und die Veröffentlichung von Insider-Informationen und die Begriffsbestimmung der Marktmanipulation dahin auszulegen, dass ausschließlich diejenigen Informationen präzise Informationen im Sinne dieser Bestimmungen darstellen können, aus denen mit einem hinreichenden Maß an Wahrscheinlichkeit abgeleitet werden kann, dass sich, wenn sie öffentlich bekannt gemacht worden sind, ihre potenzielle Wirkung auf die Kurse der betreffenden Finanzinstrumente in eine bestimmte Richtung entfalten wird?
(1) ABl. L 96, S. 16.
(2) ABl. L 339, S. 70.
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