22.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 52/29
Rechtsmittel, eingelegt am 4. Dezember 2013 von Roca gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. September 2013 in der Rechtssache T-412/10, Roca/Kommission
(Rechtssache C-638/13 P)
2014/C 52/52
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Roca (Prozessbevollmächtigte: P. Vidal Martínez, abogada)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
—
den von ihr in diesem Rechtsmittelverfahren vorgebrachten Argumenten zu folgen;
—
das Urteil des Gerichts vom 16. September 2013 in der Rechtssache T-412/10 teilweise aufzuheben;
—
den von ihr gestellten Anträgen auf Herabsetzung der gegen sie verhängten Geldbuße stattzugeben;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen, die ihr in dieser Instanz sowie in der Rechtssache T-412/10, in der sie sich auf dieselben Gründe berufen hat, entstanden sind.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
1.
Erster Rechtsmittelgrund: Verstoß gegen die Grundsätze der Begründungspflicht, der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung im Zusammenhang mit der Beurteilung der geringeren Schwere der Zuwiderhandlung von Roca aufgrund der kleineren Bandbreite von der Zuwiderhandlung betroffener Waren und Entstellung der in der Entscheidung als nachgewiesen angesehenen Tatsachen.
2.
Zweiter Rechtsmittelgrund: Rechtsfehlerhafte Anwendung der Rechtsprechung des Gerichts der Europäischen Union, Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und des berechtigten Vertrauens bei der Anwendung der Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen gemäß Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 (1).
(1) ABl. 2006, C 210, S. 2.
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