8.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 39/14
Vorabentscheidungsersuchen von der Curte de Apel Galați (Rumänien), eingereicht am 5. Dezember 2013 — Casa Județeană de Pensii Brăila/E.S.
(Rechtssache C-646/13)
2014/C 39/22
Verfahrenssprache: Rumänisch
Vorlegendes Gericht
Curte de Apel Galați
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beklagte und Rechtsmittelführerin: Casa Județeană de Pensii Brăila
Klägerin und Rechtsmittelgegnerin: E.S.
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (1) dahin auszulegen, dass er die Anwendung eines bilateralen Abkommens über die soziale Sicherheit, das vor der Geltung dieser Verordnung geschlossen wurde und nicht in deren Anhang II aufgeführt ist, auch dann ausschließt, wenn die nach dem bilateralen Abkommen anwendbare Regelung für den Versicherten günstiger ist als die aufgrund der Verordnung anwendbare Regelung?
2.
Darf nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 bei der Prüfung, ob ein bilaterales Abkommen günstiger ist, nur die juristische Auslegung des bilateralen Abkommens Berücksichtigung finden oder sind auch die konkreten Anwendungsmodalitäten dieses Abkommens zu berücksichtigen (unter dem Gesichtspunkt der Höhe der von dem jeweiligen Staat gegebenenfalls gewährten Rente, deren Zahlung davon abhängt, ob aufgrund der Verordnung das Abkommen anwendbar oder seine Anwendung ausgeschlossen ist)?
3.
Kann — für den Fall einer verneinenden Antwort auf die erste Frage (in dem Sinne, dass die Anwendung des bilateralen Abkommens über die soziale Sicherheit nicht ausgeschlossen ist) — eine rechtliche Regelung als günstiger im Sinne von Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 angesehen werden, auf deren Grundlage ein Unterzeichnerstaat des Abkommens über die soziale Sicherheit eine kürzere Beitragszeit berücksichtigt als die tatsächlich zurückgelegte und dieser Staat eine höhere Rente zahlt als die, auf die bei Berücksichtigung der vollständigen Beitragszeit in dem anderen Unterzeichnerstaat ein Anspruch bestünde?
(1) Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166, S. 1).
Full & Egal Universal Law Academy